Vorsorge
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder fortschreitendes Alter kann jeder von uns in eine Situation kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe Anderer angewiesen ist. Auch wenn man, solange man jung und gesund ist, hieran nicht gern denkt, sollte man sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen. Unser Rechtssystem stellt für diesen Fall eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass die Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektieren, aber auch um den Personen, die Sie dann unterstützen sollen, die Aufgabe zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der
- Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Sie sollten sich einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:
- Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
- Wer handelt und entscheidet für mich?
- Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
oder noch konkreter gefragt:
- Wer verwaltet mein Vermögen?
- Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
- Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
- Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
- Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
- Wie werde ich ärztlich versorgt?
- Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
- Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie beschäftigen sollten.
Aber ich habe doch Angehörige! Mein Ehepartner oder meine Kinder werden sich doch um mich und meine Angelegenheiten kümmern?
Natürlich werden Ihre Angehörigen Ihnen – hoffentlich – beistehen, wenn Sie wegen Unfall, Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder die Ehepartnerin/der Ehepartner oder die Lebenspartnerin/der Lebenspartner noch die Kinder Sie gesetzlich vertreten.
In unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für einen Volljährigen können hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.
Näheres zum Begriff der Vollmacht, dem Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vollmacht finden Sie in der
Broschüre des Hessischen Justizministeriums.
Eine Anleitung zur Erstellung einer Patientenverfügung finden Sie in der
Broschüre des Bundesministeriums für Justiz.
Individuelle Fragen klären wir mit Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Rufnummer 06031 18633 oder schreiben Sie uns eine Mail.
Auf Nachfrage von Vereinen, sozialen Einrichtungen und interessierten Gruppen bieten wir gerne Vorträge zu Vorsorgeverfügungen und zum Betreuungsrecht vor Ort an.
Sprechen Sie uns an! Die Vorträge werden durch den Wetteraukreis und das Land Hessen gefördert und sind in den meisten Fällen für Sie kostenfrei.